INTERESSENBEAUFTRAGTER /COMMISSIONER FOR THE REPRESENTATION OF INTERESTS AT DEUTSCHER BUNDESTAG

Dominik Meier, Vorsitzender der Degepol, hat jüngst einen Vorschlag gemacht, der es sicher verdient, weiter diskutiert zu werden. In Anlehnung an die Institution des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags soll die Einsetzung eines Interessenbeauftragten beim Bundestag für mehr Transparenz bei der politischen Interessenvertretung sorgen. Nachdem die Debatte um ein verpflichtendes Lobbyregister bislang keine greifbaren Ergebnisse erbracht hat, soll dieser Vorschlag neue Dynamik in diese Diskussion bringen.

Rationale

" Um verlorenes Vertrauen der Bürger in Interessenvertretung und Politik wiederzugewinnen, fordern Deutschlands Politikberater einen Interessenbeauftragten im Bundestag.

Transparenz allein reicht nicht. Um das Vertrauen in die Interessenvertretung in Deutschland wiederherzustellen, müssen wir uns bemühen, Informationen für Bürger zugänglich zu machen. Aber wir müssen weitaus mehr tun. Was bringen buchdicke Auflistungen tausender Termine bei Ministern, wenn der Wähler niemanden hat, der diese Treffen in einen politischen Kontext einbettet? Was bringt ein "legislativer Footprint", wenn die Bürger bei den umstrittenen Textstellen des Gesetzentwurfs hunderte Anmerkungen von Interessenvertretern durchsehen müssen, ohne eine Einordnung zu erhalten?

Politik lebt von Vertrauen. Leider hat Interessenvertretung in den vergangenen Jahren Vertrauen verloren und verspielt. Verloren, weil es mittlerweile eine gefährliche Trennung zwischen "guter" Interessenvertretung und "bösem" Lobbying gibt, wodurch politische Entscheidungen moralisiert und dazugehörige Debatten polarisiert werden – auch durch mediale Auseinandersetzung. Verspielt, weil es auch im Lobbying schwarze Schafe gibt: Organisationen, die ihre Geldquellen nicht offenlegen, oder Interessenvertreter, die vorgeben, für jemand anderen als den wahren Auftraggeber zu sprechen.

Es muss deshalb einen persönlichen Ansprechpartner geben, der Bürgern als kompetenter Verantwortlicher für alle Fragen der Interessenvertretung bereitsteht. Nur ein solcher "Interessenbeauftragter" kann als Institution und als Person einer tiefen Unzufriedenheit mit dem System der demokratischen Willensbildung im Allgemeinen und dem politischen Personal im Besonderen entgegenwirken.

Dieser Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung (Degepol) zur Einrichtung eines Interessenbeauftragten im Deutschen Bundestag beruht auf keinem revolutionären Konzept. Er ist vielmehr eine Kombination bereits etablierter Strukturen und bekannter Vorschläge. Das Modell ist an die Institution des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags angelehnt und kann so auf Erfahrungen aus mehreren Jahrzehnten zurückgreifen.

Ähnlich wie der Wehrbeauftragte übt der Interessenbeauftragte eine Wächterfunktion aus: Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle benennt er unzulässige Formen und Handlungen bei der Interessenvertretung, rügt diese öffentlich und erschwert damit Wiederholungen in der Zukunft. Dabei kann er sowohl aus eigenem Ermessen tätig werden als auch auf Grundlage von Eingaben und Beschwerden.

Die Ansiedlung des Interessenbeauftragten im Bundestag und die Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss haben zwei wichtige Vorteile. Erstens versetzt dies den Beauftragten in die Lage, unlautere Handlungen aufzudecken. Die Organe der demokratischen Willensbildung bauen somit eine Selbstkontrollinstanz auf. Dadurch wird das Vertrauen der Bürger in das politische System gestützt, was wiederum zu einer verstärkten Beteiligung an ebenjenem politischen System führen soll. Zweitens ist diese Selbstkontrollinstanz unabhängig und der Zugang ist für Bürger leicht möglich. Die typischen Einwände gegen zu sanfte Selbstkontrollen gerade im wirtschaftlichen Bereich greifen daher nicht.

In gewisser Weise ist der Vorschlag der Degepol die Kulmination jahrelanger Debatten zwischen Politik, Interessenvertretung und Zivilgesellschaft. In Berlin sind in der Vergangenheit bereits diverse Konzepte diskutiert worden, um dem Vertrauensverlust der Bürger zu begegnen. Ethische Standards, Verhaltenskodizes und Qualitätsstandards sind entstanden. Der Deutsche Rat für Public Relations sanktioniert und rügt öffentlich das Fehlverhalten von Interessenvertretern.

Der Berliner Politikbetrieb wägt weiterhin Vor- und Nachteile eines verpflichtenden Lobbyregisters ab. Ein Register war eine Idee, die Transparency International und die Degepol bereits 2008 gemeinsam vorstellten: ein ambitioniertes Projekt, das bisher leider unvollendet bleibt. Denn der Bundestag lehnt mehrheitlich ein derartiges Register ab.

Selbst die parlamentarische Opposition spricht in internen Runden davon, dass ein Lobbyregister nichts brächte. Außerdem tun sich die Abgeordneten selbst schwer, eine offene Grundsatzdebatte zu ihren Nebeneinkünften zu führen. Sie schrecken vor einer konsequenten und transparenten Trennung zwischen parlamentarischer Entscheidungsfindung als Mandatsträger und der anderweitigen Beteiligung im Beratungsprozess zurück.

Mit dieser politischen Realität im Blick spricht die Degepol ihre Forderung nach einem Interessenbeauftragten aus: Wenn Transparenz und brancheninterne Selbstregulierungsowohl für manche Lobbyisten als auch für einige Politiker nur als Feigenblatt dienen, dann ist es dringend geboten, andere praktikable Maßnahmen in Betracht zu ziehen.

Die Idee darf dabei einerseits nicht zum sprichwörtlichen "zahnlosen Tiger" verkommen. Andererseits soll die Position nicht in eine staatliche Kontrollinstanz für Meinungen ausarten. Als solche kann und darf der Interessenbeauftragte nicht verstanden werden. So befasst er sich denn auch nicht mit den Inhalten der Kommunikation, sondern mit Form und Methodik der Interessenvertretung – unabhängig davon, ob von Industrieunternehmen, Gewerkschaften, NGOs, Beratungsunternehmen, Anwaltskanzlei oder Kirchen ausgeübt. Die Beurteilung von Inhalten bleibt dabei weiterhin ausschließlich den gesetzlich festgelegten Institutionen unterworfen.

Mit dem Fokus auf die Methodik der Interessenvertretung kann der Interessenbeauftragte jede Art der Kommunikation im politischen Raum beleuchten. Dabei ist es nicht entscheidend, ob diese Kommunikation öffentlich erfolgt oder nicht. Bedeutsam ist einzig die Frage: Zielt die Kommunikation darauf ab, die an der politischen Willensbildung Beteiligten in unlauterer Weise zu beeinflussen? Die Beteiligten können Abgeordnete sein oder Vertreter der Exekutive, ebenso die Wählerschaft selbst. Zentral sind also nicht Überlegungen zum Absender der Kommunikation, sondern wer Adressat ist und auf welche Weise sich die Kommunikation vollzieht. Die Ergebnisse der Tätigkeit des Beauftragten werden zunächst den Betroffenen präsentiert, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Anschluss werden die Berichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein Jahresbericht beleuchtet zusätzlich das Gesamtbild der Interessenvertretung in Deutschland. Durch diese umfänglich transparente Arbeitsweise bekräftigt der Interessenbeauftragte seine Position als Kontaktpunkt für den fachlichen Austausch zu den grundlegenden Fragen der Interessenvertretung.

Es gibt durchaus Konsens in der Debatte um Vertrauen und Transparenz. Die Vertretung der eigenen Interessen steht jedem zu, garantiert vom Grundgesetz und als Ausdruck eines demokratischen Pluralismus. Mehrheitlich Zuspruch findet ebenso das eingangs erwähnte Streben nach Transparenz. Einfach zugängliche und verständliche Informationen sind Grundlage für die freie Meinungsbildung jedes Einzelnen. Andere Fragen unterliegen allerdings dem ständigen Wandel von veränderlichen gesellschaftlichen Normen und Werten: Was ist unzulässige Einflussnahme? Was unterscheidet sie von aufrichtigen und legitimen Formen der Teilhabe? Dass es keinen festen Kodex als Antwort auf diese Fragen gibt, ist jedoch kein Nachteil des vorgeschlagenen Konstrukts. Im Gegenteil: Der Interessenbeauftragte kann zur Ausgestaltung eines Regelwerks beitragen, indem er sich beispielsweise auf detaillierte Auslegungen des Bundesverfassungsgerichts beruft. Die Zeit ist reif. Eine Auseinandersetzung mit den Herausforderungen kann nicht mehr warten. Der Vorschlag der Degepol ist der Beginn eines offenen Austauschs mit Organen und Akteuren. Gemeinsam können wir die Rolle der Interessenbeauftragten entwickeln, um die Integrität der Interessenvertretung zu wahren. Gemeinsam schaffen wir so einen Ansprechpartner für alle Bürger, um Vertrauen in den politischen Prozess wieder aufzubauen.

Role of Commissioner for the Representation of Interests

  1. The Commissioner upholds the integrity of the political decision-making process. 
  2. The Commissioner watches over the integrity of the process and independently monitors everyone in the political arena who is trying to exert influence on decision-makers. This occurs regardless of who is the sender as well as if this communication takes place in a public or non-public setting. Dishonest conduct is publicly reprehended by the Commissioner who also informs the Bundestag about the condition of the lobbying sector in general
  3. The Commissioner is solely concerned with form and method of lobbying, not with content. In doing so he respects both the freedom of opinion and the free mandate of members of parliament. The work of the Commissioner is based on an existing fundamental consensus in regard to the representation of interests. Since this work also serves to further develop this social agreement, no final conclusion about acceptable practices is required a priori
  4. The Commissioner represents a noticeable contribution to strengthen the identification of citizens with the democratic system. The Commissioner creates trust. Citizens do not readily distinguish between politics and lobbying. In addition to this, they also require adequate assessment and classification in light of an information overload resulting from greater transparency. The Office of the Commissioner represents a useful solution for both of these challenges. ..
  5. The Commissioner acts as a counterweight to vague discontent in society. As an independent contact person the Commissioner offers reliable and credible information about how lobbying operates in reply to obscure suppositions and insinuation.

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